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Kanzlei Zimmermann | Mediation und Konfliktmanagement

Die Mediation (lateinisch „Vermittlung“) hat bereits eine uralte Tradition. Es handelt sich hierbei um ein strukturiertes Verfahren der gewaltfreien Konfliktbearbeitung. Die Konfliktparteien streben dabei mit Unterstützung einer dritten, neutralen Person, dem Mediator, nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung.

Der Mediator ist dabei lediglich für das Verfahren zuständig, er hat keinerlei Entscheidungskompetenz und ist stets allparteilich. Im Verfahren der Mediation können beide Konfliktparteien nur gewinnen. Und da es sich um ein freiwilliges Verfahren handelt, bestimmen die Parteien selbst Anfang und Ende der Mediation.

Typische Anwendungsgebiete:

Konflikte im Privat-, Unternehmens- und Wirtschaftsbereich, wie z.B.:

  • zwischen Eheleuten, aber auch in Familien- und Generationenkonflikten
  • in Erbschaftsauseinandersetzungen
  • zwischen Parteien von Mietverhältnissen
  • in Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • beim Ausgleich zwischen Täter und Opfer einer Straftat (TOA)
  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebs- bzw. Personalrat
  • zwischen Partnern, Gesellschaftern oder Eigentümern von Unternehmen
  • zwischen Geschäftspartnern